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Reflexionen

Überlegungen eines Bischofs zu aktuellen kirchlichen Fragestellungen


Bischof Clemente Isnard



Als Ordensmann daran gehindert, dieses kleine Büchlein zu veröffentlichen, gebe ich das Manuskript meinem treuen Freund, der mein ganzes Vertrauen hat, Pater José Romero Rodrigues de Freitas. Das kann mir keiner verbieten.
Auf diese Art wird das, was ich in aller Bescheidenheit mit Hilfe eines großen Theologen geschrieben habe, auch wenn es bereits in bekannten Werken vieler Autoren angesprochen wird, dem großen Publikum nicht vorenthalten.
Jeder römisch-katholisch-apostolischer Katholik muss seinen eigenen bescheidenen Beitrag zum Wohl der Kirche geben, den Päpsten Johannes XXIII und Paul VI und den Bischöfen des Zweiten Vatikanischen Konzils folgend. Ohne Angst und Zögern.

+ Clemente José Carlos Isnard O.S.B.
Rio de Janeiro 2008




Inhalt

Vorwort 3

1. Kapitel:
Die Wichtigkeit der Teilnahme des
Volkes bei Bischofsernennungen 4

2. Kapitel:
Der Einfluss der Nuntien bei Bischofsernennungen 8

3. Kapitel:
Der Priesterzölibat 11

4. Kapitel:
Frauenordination 14

5. Kapitel:
Emeritierte Bischöfe 16

Nachwort 18

Biografie 19





Vorwort

Dom Clementre Isnard ist einer jener Gruppe von lateinamerikanischen Bischöfen, die Medellin und Puebla mitgestalteten und die vor allem ins Leben umsetzten, was in diesen Dokumenten zum Ausdruck kam. Geschichtlich wird er mit ihnen in Verbindung gebracht werden. Seine Rolle als Vorsitzender der Liturgiekommission der CNBB (Brasilianische Bischofskonferenz) -mit welcher er identifiziert wird- war immer wichtig und oft ausschlaggebend. Er übte verschiedene Funktionen beim CELAM und bei der CNBB aus. Verwirklicht hat er in seiner eigenen Diözese Nova Friburgo das Modell eines Bischofs, das in den CELAM-Konferenzen vorgeschlagen wurde.
Mit seinen 90 Jahren ist Dom Clemente noch voll geistig gegenwärtig und besteht darauf, im Maße seiner Möglichkeiten, bei der Suche der Kirche von Medellin und Puebla teilzunehmen. Hier einige seiner Reflexionen und Beiträge aus seiner langen pastoralen Erfahrung.
Dom Clemente als guter Benediktinermönch, der er ist, packt mit Gelassenheit, Ausgeglichenheit und Ruhe heiße Eisen an. Das wertet seine Überlegungen auf. Was er von sich gibt, ist oft gesagt und geschrieben worden. Aber die Tatsache, dass es von einem Bischof gesagt wird, gibt dem Ganzen mehr Gewicht.
Dom Clemente drückt aus, was viele Bischöfe denken aber nicht sagen können. Er weiß, dass das Alter ihm eine Immunität verleiht, die man vor dem Ruhestand nicht kennt. Eine der Wohltaten der Bestimmung Pauls VI, die besagt, dass die Bischöfe ihren Rücktritt mit 75 Jahren erbitten, ist genau diese: die Bischöfe im Ruhestand können sich noch viele Jahre einer Freiheit erfreuen, die sie vorher nicht kannten. Sie können Zeugnis geben von ihrer persönlichen Erfahrung.
In der römischen Kirche wiegt das Gewicht der Bürokratie schwer. Wie in jeder Bürokratie setzen sich neue Ideen nur schwerlich durch. Die Bürokratie empfängt nur jene Informationen, die sie in ihrer Passivität bestätigen. Die Regel ist: niemals Meinungen vorbringen, die der Karriere schaden könnten.
Dennoch, wenn hartnäckig immer wieder die gleichen Reflexionen durchkommen, kann es sein, dass sich eines Tages irgendwelche Tore auftun.
Bei der exzessiven Machtkonzentration in Rom ist es gut, dass einige Bischöfe den Mut haben zu sagen, was sie denken. Sie haben wenig Chance gehört zu werden, aber ihr Wort bleibt wenigstens als Zeugnis für künftige Generationen.
Die Kommunion unter beiderlei Gestalten von Brot und Wein war bereits im XIII. Jahrhundert angedacht. Mehr als 600 Jahre danach öffnet das Zweite Vatikanische Konzil dazu die Pforten. Aber es handelte sich um ein weniger wichtiges Thema. Deshalb ist es wahrscheinlich, dass die von Dom Clemente erwähnten Bestrebungen noch 1000 Jahre oder mehr bis zur Durchsetzung warten müssen. Aber wenn man 1000 Jahre lang immer wieder dasselbe wiederholt, mag eines Tages die Antwort kommen. Geduld und Ausdauer!

P. José Comblin



1. Kapitel:
Die Wichtigkeit der Teilnahme des Volkes bei Bischofsernennungen

Der apostolische Nuntius ist heutzutage eine sehr wichtige Person in der katholischen Kirche. Seine Wichtigkeit besteht in der Ausbreitung der Position des Papstes, welche nach mehr als tausend Jahren beharrlicher Zuspitzung heutzutage zur Folge hat, eine ideale Zentralisierung der kirchlichen Macht darzustellen. Die Einrichtung des apostolischen Nuntius erscheint zum ersten mal in einem offiziellen kirchlichen Dokument im Gesetzbuch des kirchlichen Rechts von 1918, so wie es heute im Gesetzbuch von 1983 steht. Das Gesetzbuch von 1918 ist stark zusammengefasst, aber das von 1983 umfasst sechs Regel (362 bis 367). In 364 stehen die Funktionen des Nuntius, welcher auch "päpstlicher Legat" genannt wird: die vierte Funktion scheint von größter Bedeutung zu sein, bezüglich der "Ernennung der Bischöfe, dem apostolischen Stuhl die Namen von Kandidaten weiterzuleiten oder vorzuschlagen, ebenso wie den informativen Prozess der zu Promovierenden vorzubereiten, entsprechend den durch den apostolischen Stuhl gegebenen Normen".
Der Text spricht vom "Weiterleiten und Vorschlagen" der Namen der Kandidaten nach Rom, sowie vom "Vorbereiten des informativen Prozesses derjenigen, die promoviert werden sollen". Es geht um drei verschiedene Dinge:
1. "Weiterleiten". Das besagt, dass es lediglich Aufgabe des Nuntius ist, die von zivilen oder kirchlichen Stellen vorgeschlagenen Namen nach Rom zu schicken.
2. "Vorschlagen" gibt dem Nuntius die Macht, selbst Namen anzugeben.
3. "Vorbereiten des informativen Prozesses für die Beförderungen" will sagen, die Beförderung eines Bischofs in eine Erzdiözese oder in eine wichtigere Diözese vorzusehen. Das versteht man aus dem Gesetzestext.
Die Ernennung eines Bischofs ist Sache des Papstes. Aber es ist nicht möglich, dass der Papst alle Bischöfe der Welt ernennt, ohne sie zu kennen. Es gab Zeiten, in denen die Könige dem Papst die Namen ihrer Wunschkandidaten vorschlugen. Das setzt voraus, dass die besagten Könige sie kannten. Die Kaiser Brasiliens -Dom Pedro I und Dom Pedro II- besaßen dieses von den Königen Portugals vererbte Recht. Und in dieser Zeit kam es zu guten Bischofsernennungen, wie etwa Dom Viçoso in Mariana, Dom Frei Vital in Olinda/ Recife und Dom Macedo Costa in Belém do Pará.
Die 12 Apostel waren die ersten Bischöfe, ausgewählt und ernannt durch Christus selbst. Danach setzten die Apostel durch Gebet und Handauflegung die ersten Bischöfe der Kirche ein, wie etwa den Hl. Barnabas, den Hl. Timoteus und den Hl. Titus. Der Hl. Petrus als erster Papst hat ganz sicher nicht alle Bischöfe im damaligen römischen Imperium selbst ernannt und geweiht. Diese wurden aus den ersten neu entstandenen Gemeinden ausgewählt. Es gab immer eine Verbindung oder Herkunft des neuen Bischofs mit einem Apostel. Das ist die sogenannte apostolische Nachfolge. Bei meiner Bischofsweihe durch den Nuntius Dom Armando Lombardi übertrug dieser mir seine apostolische Nachfolge. Bis zum ersten Jahrtausend sind die Bischofsweihen mit Namen des weihenden Bischofs und dem Datum dokumentiert. Die apostolische Nachfolge gibt es in der katholischen Kirche und in den orientalischen -auch den abtrünnigen- Kirchen. Als im XVI. Jahrhundert der Protestantismus aufkam, wurde in den reformierten Kirchen die apostolische Nachfolge nicht mehr in Betracht gezogen aus Gründen der Meinung von Luther und den anderen Reformatoren über den sakramentalen Wert der Weihe.
Eine Ausnahme bildete die anglikanische Kirche. König Heinrich VIII rührte nicht an am Ritual des Weihesakramentes, aber Königin Elisabeth I änderte das Ritual, indem sie wesentliche Teile der Zeremonie herausnahm, wie etwa die Handauflegung. Als dann später das alte Ritual wieder in Kraft trat, waren alle weihenden Bischöfe selbst durch das fehlerhafte Ritual geweiht worden. Offensichtlich war die apostolische Nachfolge unterbrochen worden. Im XIX. Jahrhundert gab es eine Untersuchung der anglikanischen Weihen, und die verantwortliche Kommission kam zu dem Ergebnis, dass in der anglikanischen Kirche die apostolische Nachfolge verloren gegangen war und dass bei einer eventuellen Wiedervereinigung der Kirchen alle anglikanischen Bischöfe und Priester nochmals geweiht werden müssten. Natürlich blockierte das die Pro-Einheitsbewegung. Einige neuernannten anglikanischen Bischöfe des XIX. Jahrhunderts ließen sich in Holland weihen, durch die Hand eines von Rom im XVIII. Jahrhundert wegen des Jansenismus abtrünnigen Bischofs. All diese Bischöfe standen in der apostolischen Nachfolge. In der Folgezeit kann man in England nicht mehr wissen, ob ein Bischof gültig geweiht ist, ohne seine bischöfliche Genealogie zurückzuverfolgen. Die Geschichte der Bischofsweihen ist und bleibt ein sehr interessantes Thema. Im Dictionnaire de Théologie Catholique de Vacant e Mangenot gibt es einen sehr ausführlichen Abschnitt über Election des Évêques (Vol. IV, Col. 2251 bis 2256). Im Jahre 97 war eine Bischofsweihe Sache der Aposteljünger. Lumen Gentium sagt zum Thema der Bischöfe als Nachfolger der Nachfolger der Apostel: "Jene göttliche Sendung, die Christus den Apostel anvertraut hat, wird bis zum Ende der Welt dauern (vgl. Mt. 28,20). Denn das Evangelium, das sie zu überliefern haben, ist für alle Zweiten der Ursprung jedweden Lebens für die Kirche. Aus diesem Grunde trugen die Apostel in dieser hierarchisch geordneten Gesellschaft für die Bestellung von Nachfolgern Sorge.
Sie hatten nämlich nicht nur verschiedene Helfer im Dienstamt, sondern übertrugen, damit die ihnen anvertraute Sendung nach ihrem Tod weitergehe, gleichsam nach Art eines Testaments ihren unmittelbaren Mitarbeitern die Aufgabe, das von ihnen begonnene Werk zu vollenden und zu kräftigen. Sie legten ihnen ans Herz, acht zu geben auf die ganze Herde, in welcher der Hl. Geist sie gesetzt habe, die Kirche Gottes zu weiden (vgl. Apg 20,28). Deshalb bestellten sie solche Männer und gaben dann Anordnung, dass nach ihrem Hingang andere bewährte Männer ihr Dienstamt übernähmen. Unter den verschiedenen Dienstämtern, die so von den ersten Zeiten her in der Kirche ausgeübt werden, nimmt nach dem Zeugnis der Überlieferung das Amt derer einen hervorragenden Platz ein, die zum Bischofsamt bestellt sind und kraft der auf den Ursprung zurückgreifenden Nachfolge Ableger apostolischer Pflanzung besitzen. So wird nach dem Zeugnis de Hl. Irenäus durch die von den Aposteln eingesetzten Bischöfe und deren Nachfolger bis zu uns hin die apostolische Überlieferung in der ganzen Welt kundgemacht und bewahrt". (LG 20)
Der Hl. Papst Klemens von Rom bestimmt in einem Brief an die Kirche von Korinth zwei Regeln: die erste besagt, dass der Kandidat durch das Bischofskolleg ausgewählt werde, und die zweite, dass die Gemeinde zustimmt (1 Cor. 44). Wir sehen, dass es bis zum Ende des ersten Jahrhunderts eine Intervention vonseiten des Volkes bei der Bischofswahl gab. Ein Brief des Hl. Zyprian, Bischofs von Cartago (Epístola 68) fordert das Volk auf, die durch die Bischöfe der Umgebung gemachte Wahl zu begleiten, und danach wird der Kandidat geweiht als Universae fraternitatis suffragio et episcoporum iudicio.
Das war das Kriterium, nach dem man im ersten Jahrtausend vorging. Und die Ergebnisse waren nicht schlecht. Es ist angebracht, an eine Bischofswahl mit viel Tumult in Mailand im IV. Jahrhundert zu erinnern. Wie damals gewöhnlich, war die Kathedrale voller Volk und die Geister aufgebracht, als ein Kind laut schreit: "Ambrosius - Bischof"! Wer war Ambrosius? Ein ziviler Angestellter, der dabei war, die Ordnung wieder herzustellen. Scheinbar ging er mit solchem Geschick und Klugheit vor, Frieden und Ruhe zu schaffen, dass ihn ein Kind als Bischofskandidat vorschlug. Das Volk hörte das und stimmte auch für Ambrosius, obwohl er nicht einmal getauft war. Trotz seiner Zurückhaltung wurde Ambrosius getauft und zu Bischof geweiht und wurde der große Hirte Mailands gegen Ende des IV. Jahrhunderts, der auch den Hl. Augustinus taufte. Wir können an dieser Stelle nicht die Tendenz verschweigen, dem Volk das Stimmrecht bei Bischofswahlen wieder zu nehmen, vor allem im Orient, wo im Jahre 787 das siebte ökumenische Konzil, II von Nikeia, dem Volk dieses Recht entzog. Und das achte ökumenische Konzil, IV von Konstantinopel (869 bis 870), bestätigte das vorangegangene Konzil. Jedoch hatten diese Ideen zunächst im Okzident unmittelbar wenig Erfolg. Erst ab dem XI. Jahrhundert haben wir offizielle Dokumente mit diesen Maßnahmen. Im ganzen ersten Jahrtausend war die Teilnahme des Volkes bei Bischofswahlen garantiert. Es gibt einen Satz des Hl. Papstes Leo I (440-461), der berühmt wurde: "Es gibt keinen Grund, jemanden als Bischof anzuerkennen, der nicht vom Volk gewollt- und vom Klerus gewählt wird". Ein großer Geschichtsschreiber der Kirche, Duchesne, erklärte, dass, "wenn der Volkssinn seinem Instinkt folgt, favorisiert es die persönliche Heiligkeit des Kandidaten". In unseren Tagen wird das Volk bei Wahlen nicht angehört, aber es kann sich beim Begräbnis manifestieren. So in Mariana, als Dom Luciano Mendes de Almeida zu Grabe getragen wurde und das Volk nicht aufhörte zu rufen: "Heilig jetzt, heilig jetzt"! Ähnlich war es in Rom bei den Beisetzungsfeierlichkeiten von Johannes Paul II, was durch seinen Nachfolger befolgt wurde. Und das Volk manifestiert sich auch zu Lebzeiten von unerwünschten Bischöfen, die vom Volk nicht gewollt sind.
Wir wissen von einigen Bischofsernennungen, die beim Volk schlecht ankommen, und das mit Recht. Wenn gesagt wird, der sei Laie heute mündig geworden, -und wer die katholische Aktion in Zeiten von Kardinal Leme und des Laien Alceu Amoroso Lima miterlebt hat-, erkennt an, dass es eine dringende Pflicht ist, zu den Gewohnheiten des ersten Jahrtausends zurückzukehren bezüglich Bischofsernennungen. Es müssen qualifizierte Laien gehört werden. Wie gut und schön wäre es, wenn sich an einem bestimmten Tag der Erzbischof, umgeben von seinen Mit-Bischöfen, mit Vertretern des Klerus und des Volkes zusammensetzen- und alle zusammen den neuen Bischof wählen würden.
Leider war es geschichtlich so, dass im Laufe des Mittelalters die Teilhabe des Volkes bei einer Bischofsernennung schrittweise zurückging, bis es sie im XI. Jahrhundert gar nicht mehr gab. Das V. Konzil von Orleans, im Jahre 549, ist das erste, welches die zivile Gewalt zur Bischofsernennung ermächtigt. Eines ist das Volk, etwas anderes die zivile Gewalt. Die zivile Gewalt ist der König, welchem die Regierung untersteht. Dieses Konzil gab dem Fürsten die Macht, eine Bischofswahl zu ratifizieren. Diese Sitte griff um sich und wurde verallgemeinert. Gewisse Könige, von Ende des IX. Jahrhunderts an, ratifizierten nicht nur die Wahl, sondern ernannten auch den künftigen Bischof. Und das Schlimmste ist, dass gewisse Adlige, Grafen oder Vicomte, in der Feudalzeit die Macht des Königs erbten. Sie gingen dazu über, Bischöfe zu ernennen, Bischofssitze zu vergeben oder zu verkaufen. Als im Jahre 1073 der Hl. Gregor VII die Diözese von Rom übernahm und Papst wurde, war die Konfusion rund um die Bischofsernennungen komplett. Dieser Papst, der die sogenannte "Gregorianische Reform" vorantrieb, ging während der 12 Jahre seines Pontifikates mit Mut und Ausdauer Schritt für Schritt daran, die Ernennungen zu moralisieren. Ihm gelang es schließlich, dem römischen Pontifex eine Teilnahme bei den Bischofsernennungen zu erreichen. Diese wurde später wesentlich. Im ersten Jahrtausend, setzten die Päpste Kriterien fest, mischten sich selbst jedoch nicht bei Erenennungen ein. Der Hl. Gregor VII war es, der die Bischofsernennungen vom Papst abhängig machte. Zwischen Beginn der Gregorianischen Reform und der Renaissance stritten Päpste und Könige um die Macht, Diözesen zu vergeben, mal war es Sache des Königs, mal des Papstes. Aber 1516 bestätigte Papst Leo X aus politischen Gründen, dem König Frankreichs, Franziskus I, entgegenzukommen, das Konkordat, welches in Frankreich bis zur französischen Revolution Gültigkeit hatte und danach als Modell für viele weitere Konkordate galt. Demnach schlägt der König vor-, und der Papst prüft eine kanonische Einrichtung. Das heißt, wenn der Papst ein ernstes Problem hat, der kanonischen Einrichtung nicht zuzustimmen, gibt es Konflikte. So geschehen in Portugal, als Dom João VI als Patriarchen von Lissabon einen Kandidaten vorschlug, der die Ideen des Marquis von Pombal hatte. Was dann folgte, waren Unterbrechungen der diplomatischen Beziehungen und Jahre ohne Besetzung des vakanten Bischofsstuhls. Nach dem Konkordat von 1516 wartete Frankreich bis zum Konkordat von 1801, unterzeichnet von Papst Pio VII und Napoleon Bonaparte. Dieses letzte Konkordat wurde 1910 mit dem Bruch zwischen französischer Regierung und dem Papst aufgekündigt.
Es kann nicht von Interesse sein, hier die komplette Darstellung der gültigen Konkordate zwischen Rom und den verschiedenen Ländern darzustellen. Brasil hat keines, so wie auch Belgien, Luxemburg und Mexico keine haben. In Brasilien jedoch ist es Sitte, dass ein Gespräch zwischen Rom und Itamarati (Regierung) stattfindet , vor allem vor den Ernennungen in den größeren Städten oder an den sogenannten Kardinalssitzen.
Zusammenfassend.
Die Apostel waren die ersten, die die Bischöfe ernannten. Danach waren es die Bischöfe, die Priester und das Volk, die aussuchten und ernannten. Vom IV. Jahrhundert an nahm zivile Autorität immer mehr Einfluss, ohne dass das offiziell wurde. Das V. Konzil von Orleans (549) bestätigt das Sich-Einmischen des Königs. In den VII., VIII. und IX. Jahrhunderten lösten oft die Fürsten die Probleme ohne den Klerus und ohne Volk. In der Zeit des Feudalismus gibt es keine Wahlen mehr. Die Bischofsstellen gehen an die jüngeren Söhne oder an die unehelichen Kinder der Adligen. Der Fürst übergibt die kanonische Kleidung, den Hirtenstab und den Ring. Der Hl. Gregor VII erneuert die Wahlversammlungen, jedoch dauert die Gregorianische Reform nur kurze Zeit. Die Domherren ziehen das Monopol der Wahlen an sich und erreichen dieses gegen Ende des XII. Jahrhunderts, aber auch das nur für kurze Zeit, ausgenommen in der Schweiz und in Deutschland. Endes des XII Jahrhunderts machen die römischen Päpste den Privilegien der Domherren ein Ende. Vom XVI Jahrhundert an teilen sie ihre Rechte mit den Königen. Die Tendenz jedoch geht dahin, dass es immer mehr ausschließliches Recht der Päpste wird.
Ich glaube, das Ideal wäre, zurückzukehren zu den Handhabungen des ersten Jahrtausends: Bischöfe, Klerus und Volk.



2. Kapitel:
Der Einfluss der Nuntien bei Bischofsernennungen

Die Nuntiatur ist eine Botschaft des Papstes bei einer bestimmten Landesregierung. Der Römische Stuhl oder der Vatikanstaat ist die Nachfolgerin der früheren Staaten der Kirche. 1870 hat Garibaldi, italienischer Volksführer, der aus Italien ein vereintes Reich herstellen wollte, die Stadt Rom erobert. Das war das, was noch übrig war von den alten Besitztümern des Papstes. Er feierte so die Vereinigung Italiens. Der Papst sah sich seines Territoriums beraubt und erklärte sich Gefangener des Vatikanpalastes. 1929 war es Mussolini, der Gründer des Faschismus, der mit Papst Pius XI den Lateranvertrag unterschrieb, in dem der Staat der Vatikanstadt organisiert wurde. Die vor 1870 vorhandenen Nuntiaturen konnten fast alle überleben, auch ohne eigenes Territorium. Nach 1929 wurden viele weitere neu gegründet.
....
1960 ließ mich der Nuntius Armando Lombardi zu sich in die Nuntiatur kommen und teilte mir mit, dass ich zum ersten Bischof von Nova Friburgo auserwählt sei. Wie war es dazu gekommen? In ganz Brasilien wurden viele neue Diözesen geschaffen und das Mönchskloster des Hl. Benedikt hatte etliche Kandidaten mit höheren Studien, die sogenannten "Vom Doktor zum Mönch". Der Nuntius bat den Abt, Dom Martinho Michler, um drei Vorschläge für Bischofskandidaten. Dom Martinho, bei Beibehaltung des päpstlichen Geheimnisses, schlug drei Mönche vor: Dom Inácio Barbosa Accioly, Dom Basílio Penido und Dom Clemente Isnard. Wir wussten von nichts, weil damals das päpstliche Geheimnis hoch respektiert wurde. Es folgten die informativen Nachforschungen, und ich erhielt zwei Briefe vom Nuntius mit Fragen über meine zwei Mitbrüder. Ich merkte wohl, dass über meinen Namen auch nachgedacht wurde und in der Tat erhielten meine Kollegen auch Briefe, um über mich zu berichten. Sie durften mir nichts sagen. Der damalige Nuntius war Dom Armando Lombardi, und ihm war daran gelegen, gute Informationen über die Kandidaten einzuholen. Im Wissen um die Wichtigkeit der Bischofskonferenz, die gerade neu gegründet war, ludt er den Generalsekretär der Bischofskonferenz, Dom Helder Câmara, jeden Samstag zu sich zum Mittagessen in die Nuntiatur. Dabei wurde über mögliche Kandidaten diskutiert. Durch diese Gespräche kam es zu guten Bischofsernennungen in der damaligen Zeit und das brasilianische Bischofskolleg wuchs nicht nur zahlen-, sondern auch qualitätsmäßig. In der Tat ist es nicht leicht, bei einer so großen Anzahl von Bischöfen auch noch so viele hervorragende Köpfe erster Linie zu haben wie in jener Epoche. Wer erinnert sich nicht an Dom Aloisio Lorscheider, an Dom Ivo Lorscheiter, Dom Fernando Gomes, Dom José Maria Pires, Dom Luciano Mendes de Almeida, Dom Carlos Gouvêa Coelho, an einen Dom Waldyr Calheiro de Novais, Dom Antônio Fragoso oder an Dom Paulo Evaristo Arns?
Das Zweite Vatikanische Ökumenische Konzil begann 1962.Die vier Sitzungsperioden in den darauffolgenden vier Jahren wurden zu einem wahren Noviziat für die Bischöfe. Ihnen wurde die Gelegenheit geboten, die großen Bischöfe der Kirche aus anderen Ländern und Kontinenten kennen zu lernen. Unser Generalsekretär Dom Helder Câmara übte nicht nur einen großen persönlichen Einfluss auf den Werdegang des Konzils aus, er brachte uns auch in Verbindung und Austausch mit Bischöfen und Sachverständigen des Konzils. Zusammen mit einem brasilianischen Priester, Guglielmi, organisierte er Konferenzen, die berühmten Konferenzen im Haus Domus Mariae. Diese wurden durch die Wahl der Konferenzisten zu wahren theologischen Erneuerungskursen für die brasilianischen Bischöfe. Die Pontifikate Johannes XXIII und Pauls VI waren ein Hauch des Hl. Geistes über die Kirche. Die Wahl Johannes Pauls I wurde zu einer Hoffnung der Kontinuität. Jedoch der vorzeitige Tod dieses Papstes brachte uns die Wahl des ersten nicht-italienischen Papstes seit dem XVI. Jahrhundert. Der polnische Papst führte ein langes Pontifikat, und durch die Mitarbeit konservativer Elemente, von denen es in der römischen Kurie nur so wimmelte- und welche bereits zum Ende des Pontifikats von Paul VI ihre Köpfe erhoben hatten, kam vieles zum Stillstand. Die Bewegung der kirchlichen Reformen wurde gedrosselt, stattdessen gab es Zeichen des Rückschritts.
Bei alledem ist leicht einzusehen, dass das alles Konsequenzen nach sich trug in Bezug auf das aktuelle System der Bischofsernennungen. Wenn der Papst den Nuntius bestimmt, und wenn dieser die Bischöfe vorschlägt, dann übt Rom natürlich die alleinige Kontrolle über den Episkopat und seine Orientation aus. Papst Paul VI, dem die Kirche so viel verdankt, machte am Ende seiner Amtszeit, wohl gedrängt durch jene, die ihn umgaben, zwei tragische Änderungen im zuständigen Rat für die Durchsetzung der Liturgiekonstitution. Die erste war die Absetzung von Kardinal Lercaro als Vorsitzenden durch den Kardinal Gut, einen betagten schweizerischen Benediktiner, sympatisch, jedoch mehr eine dekorative Figur. Die zweite, noch viel tragischer, das Entfernen vom Sekretärs Annibale Bugnini, dem Urheber der Liturgiereform, der die Unterstützung der großen Mehrheit der Spezialisten genoss und eine hervorragende Arbeit geleistet hatte. Bugnini wurde als Nuntius nach Persien geschickt! Bei einem persönlichen Gespräch sagte Bugnini mir einmal in Rom: "Ich habe hier einzig die Unterstützung des Papstes". Er gab mir zu verstehen, dass die "Großen" rundum alle gegen ihn waren. Und in der Tat unterstützte Paul VI in den ersten Jahren Bugnini mit großem Vertrauen und man konnte es nicht glauben, dass er ihn ohne Voranmeldung während des Urlaubes entlassen würde. Und um die Geschichte zu vervollständigen: Papst Johannes Paul II ernannte zum Vorsitz für den göttlichen Kult den Kardinal Medina, einen Bischof aus Chile, der wiederum durch Kardinal Sodano im Aufstieg seiner kirchlichen Laufbahn befördert worden war. Letzterer war zu der Zeit Nuntius in Chile. Jetzt hat Papst Benedikt XVI den alten Messritus von Pius V wieder offiziell erlaubt und schafft damit zwei Riten für die Messe in der katholischen Kirche. Er begünstigt die Möglichkeit der Wiedereinführung des Latein in der Liturgie. Wer ist so blind, dass er nicht erkennt, dass das ein Angriff ist auf die Konstitution Sacrosanctum Concilium -über die Liturgie des Zweiten Vatikanum? Man geht nicht weiter in die Richtung, die das Konzil angab. Im Gegenteil, man geht Schritte zurück.
Können wir auf einen zweiten starken Hauch des Hl. Geistes warten so stark wie jener, der Johannes XXIII erwählte, damit die Kirche vorankommt auf dem Weg der Reinigung und der Reform?
Was ist zu tun, um wieder einen eifrigen Episkopat zu bekommen, gebildet und fortschrittlich? Was ist zu tun, um wieder Bischöfe wie Dom Aloisio Lorscheider und Dom Luciano Mendes de Almeida zu bekommen? In der aktuellen Lage wäre ein neues ökumenisches Konzil vonnöten, um das Vatikanum II zu vervollständigen. Aber es würde nichts helfen heute, wenn die derzeitige römische Kurie alles vorbereiten und leiten würde. Eine Bewusstseinsbildung der breiten Mehrheit der Kirche ist notwenig mit viel Gebet für die Bekehrung der heutigen Bischöfe, ohne die Kardinäle zu vergessen. Das kann nur durch den Hl. Geist geschehen, der die Kirche lenkt. Dom Helder Câmara sagte einmal, dass er sich mit 56 Jahren bekehrt habe. Ein alter Jesuitenprovinzial, P. José Aldunate, hat sich auch mit 56 bekehrt. Wir alle kennen Bischöfe, die sich bekehrten, einige mehr, andere weniger. Es gibt sogar Bischofsernennungen, die das von Rom montierte Netz durchbrechen und bereits bekehrte Bischöfe durchlassen. Aber entscheidend wird sein, eine liebevolle Kritik anzubringen, welche die Notwendigkeit klarmacht, gewisse Dinge im Leben der Kirche zu ändern. Dazu gehören die Bischofsernennungen. Warum nicht in der Geschichte der Kirche sich inspirieren und im ersten Jahrtausend die Beispiele herausfinden, welche auch in unseren Zeiten dienlich sein könnten?
Wie sollten Bischofsernennungen vonstatten gehen? Das Wichtigste ist, dass dabei drei Elemente aktiv werden: das Volk, der Klerus und die kirchliche Autorität, der Metropolit oder der Papst. Es geht nicht darum, die Kathedrale mit Menschen zu füllen wie im ersten Jahrtausend. Damals gab es noch recht wenige Katholiken. Es geht darum, heute in der Kirche engagierte Männer und Frauen, Junge und Alte, je nach der Größe einer Diözese, teilhaben zu lassen an dem Geschehen, die Priester und Diakone zusammenzurufen, die zahlenmäßig ihren Stand vertreten. Dann wäre es der Metropolit oder der älteste Weihbischof, der der Wahl vorstehen würde.
Diplomatische Vertreter in allen Ländern der Welt könnte es weiter geben. Diese De-Zentralisierung der Bischofsernennungen würde eine notable finanzielle Erleichterung für den Apostolischen Stuhl bedeuten, denn das Personal um den Nuntius herum würde stark zurückgehen. Denken wir nur an die Löhne, die diese vielen Leute erhalten!
Bei diesen Vereinfachungen müsste der Papst einige Abhängigkeiten von der römischen Kurie abschaffen, welche in den letzten Jahren in unangemessenem Maße zugenommen haben.
Dom Helder Câmara war sehr befreundet mit Paul VI, seitdem dieser Kardinalstaatssekretär im Vatikan war. Nachdem er dann Papst wurde, schrieb Dom Helder ihm einen Brief mit einigen kostbaren Ratschlägen, welche dann auch öffentlich wurden. Darin schlug er dem Papst vor, den Vatikanpalast in ein Museum zu verwandeln und in den Lateran umzuziehen und dort zu wohnen, wo auch im ersten Jahrtausend die Päpste gewohnt hatten. Er riet ihm auch, die Schweizer Garde aufzulösen und weiteres mehr.
Ich weiß nicht, was der Papst über diesen Brief gedacht hat, glaube aber, dass er auf keinen der Vorschläge seines alten Freundes eingegangen ist. Aber wichtig war, Rom den Armutsaspekt des ersten Jahrtausends näher zu bringen, bis hin zu Beginn des zweiten Jahrtausends, bevor die Renaissance-Päpste kamen. Und ebenso, einen immer größer werdenden bürokratischen Aufbau, der eher an ein Krebsgeschwür erinnert, vermeiden zu helfen.
Das Aufkommen der Bischofskonferenzen, eine Neuheit des 20sten Jahrhunderts, könnte helfen, die Zentralregierung der Kirche zu verkleinern. Die Bischofsernennungen wären Angelegenheit einer Bischofskonferenz. Sie sollte damit beauftragt werden, in Einklang mit dem Volk, den Priestern und Diakonen einer jeweiligen Diözese.
Wenn es nur darum ginge und nicht um weitere Reformen, bräuchte nicht ein ökumenisches Konzil zusammengerufen werden. Es würde eine apostolische Konstitution genügen, diskutiert und entschieden auf einer gewöhnlichen Synode.



3. Kapitel:
Der Priesterzölibat

Es war an einem kalten Dezembertag, als wir mit Paul VI aus der Basilika auf den Petersplatz zogen, um das 22. Ökumenische Konzil, das Vatikanum II, zu beenden.
Welche Freuden- und Triumphgefühle in uns allen -wenn auch die Kirche erst im Himmel wird triumphieren können-. Unsere Herzen brannten trotz der Winterkälte.
Mir gingen die vier vergangenen Rom-Jahre durch den Kopf: die täglichen Debatten in der Basilika, die Reisen nach Neapel, nach Florenz, Venedig... Die Konferenzen in Domus Mariae, bei denen sich meine allzu enge Vision von Kirche erweitert hatte, die Reise nach Freiburg in der Schweiz, um mit Pater Journet zusammenzutreffen, eine Nachtreise im Zug ohne Betten, in Begleitung eines Sekretärs von P. Journet, der heute Kardinal ist, die Begegnungen mit den Liturgiespezialisten, Bischöfen und Konzilsexperten in Villa Mater Dei, mein Abendessen mit Roger Schütz in dessen Apartment nahe beim Platz Veneza...
Was war nicht alles geschehen in vier Jahren, oder besser gesagt in vier Quartalen, denn zwischendurch musste meine Pastoralarbeit in Nova Friburgo weitergehen. Das alles brannte in meinem Herzen, und ich dankte Gott für die Wege, die er mich im Leben geführt hatte, und ich nahm mir vor, für das Konzil und sein Werk in meinem Leben zu kämpfen.
42 Jahre sind es her seit jenem Konzilsende durch Paul VI mit dem kurzen In Spiritu Sancto, in dem er sagt, es sei das größte Konzil gewesen, was die Teilnehmerzahl der Konzilsväter anging, die aus allen teilen der Welt angereist waren, das reichste, was die Themen anging, die in den vier Sitzungsperioden behutsam und tief diskutiert wurden, das gelegenste, weil es Notwendiges der aktuellen Zeit aufgriff und sich vor allem den notwendigen pastoralen Forderungen stellte und nicht nur die getrennten Kirchen erreichen wollte, sondern die ganze menschliche Familie.
Man spürt, dass Paul VI am 8. Dezember 1965 voll zufrieden ist mit den Ergebnissen des Konzils. Und ich bin es ebenso. Mir ist, als sei so viel geschehen, dass nichts mehr zu tun ausstände.
Aber 42 Jahre im Leben eines Bischofs lassen mich kirchliche Notwendigkeiten erkennen, die durch ein ökumenisches Konzil hätten gelöst werden können, die jedoch nicht in diesem 22. ökumenischen Konzil gelöst wurden. Ob uns noch ein weiteres ökumenisches Konzil bevorsteht? Immer wenn ein derartiges Konzil realisiert wird, hat man den Eindruck, es sei das letzte. Als Johannes XXIII dieses Konzil verkündete, war er so vorsichtig, keine Silbe durchklingen zu lassen, bevor er es öffentlich verkündete. Und nachdem er es dann verkündet hatte, sagte er, die Kardinäle seien verstumm. Ein klares Zeichen der Missbilligung oder Ratlosigkeit.
Einer der Punkte, die im Konzil nicht besprochen wurden, ist der der Bischofsernennungen. Das könnte ohne ein ökumenisches Konzil gelöst werden, wie ich im vorigen Kapitel sagte. Aber ich möchte noch andere Themen ansprechen, welche vielleicht die Feierlichkeit eines Konzils benötigten, um gelöst zu werden
Einige dieser Themen möchte ich aufzählen, auch wenn ich mich damit zu weit aus dem Fenster lehnen sollte. Wer bin ich, um ein ökumenisches Konzil vorzuschlagen? Ich wünschte mir nur, rechtzeitig über diese heiklen Themen nachzudenken. Das Konzil brachte beispielsweise die Liturgiereform auf den Weg: die Kommunion unter beiderlei Gestalt (Brot und Wein), die Neugestaltung des Altarraumes, die Reform des Messritus und der Sakramente. Das alles waren Themen, an die zu rühren man jahrhundertelang, wenigstens seit dem Mittelalter oder dem tridentinischen Konzil, nicht gewagt hatte. Ohne Zweifel bereitete das Konzil die Lösungen vor. Ebenso gibt es noch immer eine starke Diskussion über einige Themen, die seit dem Konzil in der Luft hängen, und die die Kirche einmal wird lösen müssen, Gott weiß die Zeit.
Eines dieser Themen, das von einigen Bischöfen beim Konzil vorgeschlagen wurde, war der Zölibat der Priester. Papst Paul VI jedoch fand es noch nicht angebracht, dieses Thema zu behandeln, und so fügten sich die Bischöfe.
Die Tradition der frühen Kirche ist die der verheirateten Priester und Bischöfe. Das Evangelium spricht von der Schwiegermutter des Hl. Petrus, die von Christus geheilt wurde. Wenn er eine Schwiegermutter hatte, hatte er auch eine Frau. Petrus war verheiratet.
Im übrigen war ein Israelit immer verheiratet. Das Beispiel der Jungfräulichkeit Mariens und der Enthaltsamkeit des Hl. Josef waren eine Ausnahme. Nach der Tradition lebten der Hl. Johannes und der Hl. Paulus zölibatär. Aber die anderen Apostel werden verheiratet gewesen sein. Anfangs des ersten Jahrtausends ist nie die Rede von priesterlichem Zölibat. Ein Konzil in Elvira, Spanien, zwischen 300 und 306 legte in Kanon 33 den Zölibat gesetzlich fest: "Den Bischöfen, Priestern und Diakonen und allen Klerikern im Dienst ist es verboten, sich mit ihren Frauen zu vereinen und Kinder zu zeugen; wer es trotzdem tut, wird von der Ehre des Klerus ausgeschlossen".
Nach diesem Konzil von Elvira wiederholten viele andere das Verbot der Ehe für Bischöfe und Priester. Im Mittelalter gab es viele verheiratete Priester. Martin Luther heiratete und nach ihm die Pastoren des Protestantismus.
Während die Dinge in der Kirche des Abendlandes so verliefen, heirateten die Priester in der orientalischen Kirche, nur die Bischöfe waren dem Zölibat verpflichtet. Bis heute ist es praktisch so in allen orientalischen Kirchen. In unserer lateinischen Kirche ist es erlaubt, verheiratete Männer zu Diakonen zu weihen, jedoch nicht zu Priestern. Die sogenannten ständigen Diakone, das heißt jene, die nicht Priester werden wollen, wurden durch das II. Vatikanische Konzil zugelassen. Diese Erlaubnis wurde stark diskutiert. Ich erinnere mich an eine Rede von Kardinals Ottaviani, der gegen das ständige Diakonat war. Er argumentierte damit, dass die Laien mit bischöflicher Erlaubnis all das tun könnten, was ein geweihter Diakon tun würde. Was der alte Kardinal jedoch im Sinn hatte, war, den Zölibat der Priester zu verteidigen, denn er sah im verheirateten Diakon eine Gefahr für die Kontinuität des Pflichtzölibates der Priester.
Man spricht so viel von Priestermangel, von Gemeinden ohne Priester oder von den vielen Priestern, die ihr Ministerium verließen. Und man denkt nicht an die wertvollen Priester, welche heirateten und die weiter hätten machen können in ihrem priesterlichen Dienst, wenn die Kirche ihnen nur die Ehe zugestanden hätte. In den katholisch-orientalischen Kirchen gibt es das verheiratete Priestertum. Warum nicht in der lateinischen Kirche? Wenn schon das Volk viel Nachsehen hat mit einem Priester, dem es schwer fällt, sein Zölibat zu leben, wie viel mehr würde es einen legitim kirchlich verheirateten Priester annehmen. Ich denke da an einen Priester meiner Diözese, von mir selbst geweiht, dem der Zölibat zur Last wurde. Es fiel ihm schwer, um Dispens von seinen priesterlichen Verpflichtungen zu bitten und tat es nur, weil sein zweites Kind unterwegs war. Er verbarg die Verbindung mit der Frau und brachte sie schließlich in eine entfernte Stadt, um dort die Kinder mit ihr zu kriegen. Er erhielt die Dispens und heiratete kirchlich, wohnte wieder in Nova Friburgo, und ich bat ihn, kirchliche Trauungen zu machen, zu taufen und in den Gemeinden, in denen er als Priester gewirkt hatte, die Wortgottesdienste zu feiern. Nur die Messe konnte er nicht zelebrieren. Und so ging es, bis er starb, bis zum Ende.
Warum kann man nicht den Zölibat-Dispensprozess ändern und solche Menschen weiterhin als Priester wirken lassen? Die wachsende Anzahl der verheirateten ständigen Diakone ist ein Zeichen, dass auch der verheiratete Priester in vielen Orten gut ankommen würde. Der alte Kardinal Ottaviani war mit Recht gegen die Maßnahme des Konzils, verheiratete Diakone zuzulassen, denn in der Tat würde das auch die Zölibatsstrenge der Priester lockern. Und noch eine Frage: könnten nicht die verheirateten Diakone nach entsprechendem Weiterstudium zu Priestern geweiht werden?
Welche enormen Anstrengungen werden zur Zeit nicht unternommen, um Priesterseminare zu unterhalten oder neu zu eröffnen. Die Ergebnisse sind allzu oft enttäuschend. Warum verlassen so viele Studenten vor der Weihe das Seminar? Nicht wenige wegen des Zölibats.



4. Kapitel:
Die Ordination von Frauen

Die Teilnahme des Volkes bei der Bischofsernennung und die Freigabe des Zölibats, um auch in der lateinischen Kirche verheiratete Priester und Bischöfe zu haben, waren die Themen der vorausgehenden Kapitel.
Da geht es nicht um theologische Änderungen, sondern nur um disziplinäre. Deswegen wäre das alles leicht möglich in der Kirche. Ich selbst als Bischof und als Konzilsvater, der den Geist des Zweiten Vatikanischen Konzils einatmen durfte, bin ganz offen gestanden für diese beiden Maßnahmen. Diese Maßnahmen wären ja gar keine Neuigkeit, sondern lediglich eine Wiederherstellung der Praktiken des ersten Jahrtausends.
Ich glaube - nachdem mein Verständnis von Kirche gereift ist durch fast 50 Jahre als Bischof, der sich immer in der Praxis des monastischen Lebens wohl gefühlt hat, als Mönch nach der Regel des Hl. Benedikt-, dass ich die Pflicht habe, offen darüber zu sprechen und zu verbreiten, was heute für die Kirche notwendig ist. Für den Leser, der mich nicht kennt, betone ich, dass ich in meinem Kloster das Mönchsideal gelebt habe so, wie es vom Benediktinerorden in Brasilien praktiziert wird, und auch jetzt als emeritierter Bischof lebe ich es.
In diesem Kapitel möchte ich über ein Thema sprechen, in dem ich mich nicht ganz sicher fühle. Aber es ist wichtig, dass die Diskussion in unserer Kirche weiter reifen kann. Es handelt sich nicht um einen Vorschlag, der im Konzil gemacht worden wäre, und auch ich möchte ihn nicht als solchen vortragen.
Es geht um das Priestertum der Frauen. Die Einrichtung des Frauenpriestertums in zwei seriösen Kirchen, bei den Anglikanern und bei den Lutheranern, sowie die guten Ergebnisse dieser Erneuerungen, die allenthalben zu sehen sind, laden uns ein, über das Thema nachzudenken.
Zweitausend Jahre sind vergangen seit Jesus Christus, und die römische Kirche in dieser Zeit durchquerte viele Stürme. Im XVI Jahrhundert kam es zur protestantischen Reform, aber auch nur jetzt, im XX. Jahrhundert, führten diese beiden Kirchen die Frauenordination ein. Man gab ihnen nicht nur das Priester-, sondern auch das Bischofsamt.
Wie ist das Pauluswort in seinem Brief an die Galater zu interpretieren: "Wer in Christus hineingetauft ist, hat Christus angezogen. Er ist weder Jude noch Grieche, ist weder Knecht noch frei, weder Mann noch Frau. Ihr alle seid eins in Christus" (3,27ff)
Der Hl. Paulus predigt hier die Gleichheit. Der kulturelle Unterschied zwischen dem Juden und dem Griechen war sehr groß und brachte außer der Beschneidung noch praktische Unterschiede mit sich. Der Unterschied zwischen dem Sklaven und dem Freien war viel größer als in Brasilien zur Zeit der Sklaverei. Zur Zeit des Hl. Paulus war der Sklave gleich einem Ding. Der Unterschied zwischen Mann und Frau war auch groß, durch die Unterwerfung der Frau innerhalb der Familie und im gesellschaftlichen Leben, ohne vom Berufsleben zu sprechen.
Diese Worte des Hl. Paulus sind sehr beeindruckend. Ich weiß nicht, ob in der katholischen Kirche schon entsprechend darüber nachgedacht wurde. Und gerade in diesem Brief an die Galater, gewiss von Paulus selbst verfasst, ist zu lesen, dass er den Petrus öffentlich zurechtgewiesen hat. In zwei weiteren Briefen macht Paulus die gleiche Gegenüberstellung zwischen Juden und Griechen, Sklaven und Freien, aber er fügt nicht Mann und Frau hinzu. Warum schrieb er das an die Galater? Wenn wir alle eins sind in Christus und es keinen Unterschied gibt zwischen Mann und Frau, warum wird dann die Weihe nur den Männern erteilt?
Das scheint mir ein gewichtiges biblisches Argument für die Frauenordination zu sein. Aber wird es stark genug sein trotz zweitausend Jahre Schweigens darüber? Die Frauenordination, wenn sie denn käme, würde eine tiefe Verärgerung den orientalischen Kirchen gegenüber mit sich bringen. Die Stellung der Frau innerhalb der Kirche hat sich seit dem vergangenen Jahrhundert sehr geändert. Die vielen Frauenorden, wo sich Frauen oft mehr hervortun als Mitglieder in Männerorden, die Anwesenheit von Frauen mit beratenden Funktionen in Bischofskonferenzen und die Ernennung von Frauen als Teilnehmerinnen beim Zweiten Vatikanischen Konzil, sprechen ein Sprache für sich. Es ist gut hinzuzufügen, dass Frauen nur bei der dritten und vierten Sitzungsperiode dazu kamen. Aber sie kamen dazu.
Was die Liturgie angeht, so konnten wir uns hier in Brasilien auf die Person und die Arbeit einer belgischen Ordensfrau, Ione Buyst, stützen. Sie hat auch viel geschrieben. Aber nicht nur ihr literarisches Werk-, seit 1973 schrieb Ione in fast allen Ausgaben der Revista de Liturgia; und weiter, sie half bei Gestaltung und Format der Zeitschrift. Und die vielen Kurse, die sie gab und in denen sie beratend dabei war? Als dann die CNBB (Brasilianische Bischofskonferenz) ihren Sitz von Rio de Janeiro in die neue Hauptstadt Brasilia verlegte, kamen einige Assessores (Berater) nicht mit und andere mussten noch entscheiden. Da ich niemanden an meiner Seite hatte, fragte ich Ione, ob sie die Aufgabe in Brasilia übernähme. Sie sagte zu. Aber kurz darauf sagten auch weitere zwei andere zu, Pater Maucyr Gibin und Pater Odilon Jäger, SJ. Und ich, noch gefangen im Macho-Denken der Kirche, entließ Ione. Heute weiß ich nicht, ob es so besser war. Hätte Ione nicht die Priesterinnenweihe empfangen können? Ohne Zweifel.
In meinem langen Leben lernte ich Priester kennen, unfähig für die Aufgaben eines Pfarrers. Und ich lernte Frauen und Ordensfrauen kennen, die alle Fähigkeiten zur Gemeindeleitung gehabt hätten.





5. Kapitel:
Emeritierte Bischöfe


Der Bischof, einmal geweiht, erhält einen lebenslangen Auftrag. Einmal Bischof, immer Bischof. Aber das Bischofsamt ist keine Ehre, es ist ein Dienst. Es kommt vor, dass aus Gründen der menschlichen Begrenztheit, aus Krankheits- oder Altersgründen, ein Bischof seinen Dienst in der Diözese nicht mehr sicherstellen kann. Dann wird er vom Dienst freigestellt und ein "emeritierter" Bischof. Das Volk spricht von "in Rente getreten". Aber es gibt keine Rente als Bischof, und auch nicht als Priester. Der priesterliche Dienst gilt fürs ganze Leben. Sein Leben lang soll ein Bischof nicht vergessen, dass er Nachfolger der Apostel ist und die Frohbotschaft Jesu Christi predigen muss, welche er umsonst bekam und er muss sie auch umsonst weitergeben an das Volk. Und wenn er in eine Lage kommt, in der er nichts mehr tun kann, muss er für sein Volk beten. Er ist sein Diener.
Das Bischofsamt ist Dienst, nicht Ehre. In den Annalen Des Benediktinerklosters São Bento in Rio de Janeiro steht, dass im XVII Jahrhundert ein Mönch, João de Seixas da Fonseca Borges, eine Reise nach Rom unternahm und dort zu Bischof geweiht wurde. Es ging da um eine persönliche Auszeichnung, denn er bekam nie eine Diözese. Zurück in Brasilien, wohnte er im Kloster und half dem Diözesanbischof, Dom Antônio do Desterro, der ebenfalls Benediktinermönch war.
Wie viele Bischöfe ohne eine eigene Diözese gibt es nicht in Rom? Es sieht so aus, als bräuchte man nur einen wichtigen Posten, auch ohne Seelsorge, um zum Bischof ernannt zu werden. Das Bischofsamt als Ehrung ist eine Art, es zu banalisieren.
Das Problem der Lebenslänglichkeit des Dienstes eines Bischofs ist das Altern oder das Krankwerden. Hier in Brasilien hatten wir einen Bischof, Dom Marcolino de Souza Dantas in Natal. Er erblindete und machte doch weiter bis zum Tod mit einem Weihbischof an seiner Seite, Dom Eugênio de Araújo Sales. Es ist nicht recht, dass die Diözese unter seinem Hirten leidet, denn dieser kam um seiner Herde zu dienen und nicht umgekehrt. Manchmal geht es nicht darum, ob ein Bischof blind ist oder einen Schlaganfall erlitt. Das Problem ist, wenn er wegen fehlender Kapazität im Wege steht. Die Lösung wäre die Wahl eines Hilfsbischofs mit Recht auf Nachfolge. So war es in Rio de Janeiro, als der Kardinal D. Joaquim Arcoverde zu alt war und D. Sebastiao Leme da Silveira Cintra ernannt wurde, ein großer Erzbischof von Rio de Janeiro im 20. Jahrhundert.
Um dieses schwierige Problem zu lösen, setzte Papst Paul VI fest, dass alle Bischöfe beim Erreichen des 75. Lebensjahres in Rom ihr Rücktrittsgesuch einreichen sollten. So wurde es noch 1983 im Kanon 401 des Kirchenrechts bestätigt. Auch die Kardinäle werden gebeten, ihren Rücktritt mit 75 einzureichen (Kan. 354).
Es ist nicht so, als seien alle Bischöfe bis zum 75. Lebensjahr nützlich. Viele werden bereits vor diesem Alter dekadent, aber Papst Paul VI schien es angebracht, diese Altersgrenze so festzulegen. Manchmal kennt der Papst den Bischof gut, und dann schiebt er den Rücktritt auch schon mal auf 81. So geschehen beim Kardinal Sales, ehemaligem Erzbischof von Rio de Janeiro.
Ich konnte zurücktreten mit 76 Jahren, weil irgendjemand in Rom oder in Brasilien den Bischof Dom Alano Maria Pena nach Nova Friburgo haben wollte, und der konnte nicht vor dem Datum aus Itapeva weg. Aber bis zu meinem 80. Lebensjahr wäre ich noch fähig gewesen, der Diözese zu dienen. Stattdessen nahm ich dann an, Generalvikar von Duque de Caxias zu werden, bis 2004.

Die Zahl der emeritierten Bischöfe in Brasilien beträgt 129 gegenüber 291, die noch im Dienst sind. Irgendetwas stimmt nicht bei den Proportionen, und das ist eine Einladung an den Papst, eine andere Lösung zu suchen.
Das Problem der emeritierten Bischöfe ist, die Diözese zu verlassen und herumzulungern, ohne zu wissen, was sie tun sollen. Nach einem Leben voller Aktivitäten, bekommt der emeritierte Bischof keine Aufgabe, der er sich noch widmen könnte. Bei mir war es nicht so, denn bald konnte ich in Duque de Caxias weitermachen. Ich wurde dort sehr herzlich empfangen. Das Volk im allgemeinen liebt seinen Bischof, und der Bischof fühlt sich wohl bei diesem Volk.
Als Hypothese, wäre es nicht gut, wenn der emeritierte Bischof noch eine seiner Gemeinden übernehmen könnte? Eine kleine Gemeinde mit einem Priester, der ihm helfen würde? Oder er käme als Kooperator an die Seite eines Pfarrers?
Im Kirchenrecht ist vorgesehen, dass ein emeritierter Bischof finanziell getragen wird, aber nichts ist vorgesehen, wie er sich weiterhin beschäftigen soll. Er wird zu nichts mehr gebraucht. Er ist wie eine Karte außerhalb des Kartenspiels.
Es scheint, als wollte man dem emeritierten Bischof eine Rente ohne jegliche Verpflichtung anbieten.



Nachwort

Als ich dieses Büchlein geschrieben hatte, sprach ich mit dem Abt unseres Klosters über den Inhalt. Er las das Buch nicht. Als ich ihm vom Inhalt erzählte, hielt er es für seine Pflicht, mich zu warnen, die Veröffentlichung könne viele leidvolle Folgen für mich nach sich ziehen, wie auch böse Reaktionen gegen ihn und das Kloster.
Welche leidvollen Folgen könnten das sein?
Ich habe die 90 überschritten und weiß mich gut angenommen von den Kollegen im Episkopat. Bei Wahlen in der CNBB und im CELAM wurde ich oft gewählt und war von beiden Institutionen stellvertretender Vorsitzender. Paul VI ernannte mich zum Mitglied des Rates für die Ausführung der Liturgiekonstitution und danach für die Heilige Kongregation des Göttlichen Kultes. Ich gehörte der römischen Kurie an.
Warum sollte ich das alles jetzt verachten? Wäre es nicht leichter, mich in einen verdienten Ruhestand zurückzuziehen statt die Lorbeeren der Vergangenheit aufs Spiel zu setzen?
Ich bin ganz gewiss, dass in diesem Büchlein nichts gegen den katholischen Glauben geschrieben steht. Im Gegenteil, auch wenn ich Widerspruch vonseiten meines Oberen riskiere (ich habe nur einen Oberen, den Papst), werde ich das mit ruhigem Gewissen auf mich nehmen.
Wenn ich jetzt meine Ruhe haben wollte, mit Ehre und Würde mein Alter genießen möchte, so würde ich meiner Berufung untreu, der Berufung, die mich in dieses Kloster eintreten ließ, die mich die Kirche lieben ließ, für die ich alles andere aufgab. Ich wäre feige.
Die von mir behandelten Punkte sind disziplinarischer Art, obwohl lebenswichtig für die Kirche:
. die Ernennung der Bischöfe mit Teilnahme der Gläubigen -weit weg von päpstlichen Geheimnistuereien, welche die kirchliche Klüngelpolitik verdeckt und dem Volk immer nur Opfer abverlangt;
. die Garantie für die Priester, deren Berufung nicht der Zölibat ist -dass sie ihr Priestertum ein Leben lang ausüben können;
. die völlige Öffnung den Frauen gegenüber -dass sie den Platz in der Kirche besetzen dürfen, auf den sie fast zweitausend Jahre warten;
. die apostolische Sukzession -sie verleiht jedem Bischof die authentische Stellung der Apostelnachfolge und nicht die Erlaubnis, in päpstlichen roten Gewändern zu zelebrieren.
Und es gibt noch vieles andere, das sich in der kirchlichen Disziplin in ihrer zweitausendjährigen Lebensgeschichte angesammelt hat und nicht durch das II. Vatikanum korrigiert wurde. Aber ich glaube, dass alle Katholiken in die Pflicht genommen sind, daran etwas zu ändern.
Ich habe meine Pflicht getan.





„EDITION NEUE WEGE“
Verlag für Psychotherapie, Supervision, Humanwissenschaften
Mag. M. Hans Salvesberger
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Offene Worte eines brasilianischen Bischofs zur aktuellen Kirchensituation
Bischof Dom Clemente Isnard spricht offen aus, was viele Bischöfe denken und gerne sagen möchten
Clemente Josè Carlos Isnard:
„Gedanken eines Bischofs zu den heutigen kirchlichen Institutionen“
Broschur, 64 Seiten, € 6.- ISBN 978-3-902061-15-7
„Edition NeueWege“
Während die Diözesanbischöfe angehalten sind die Linie der römische Kurie bei Bischofser-nennungen, Zölibat, Frauenordination zu verteidigen, möchte ein angesehener brasilianischer Bischof, der selbst am Zweiten Vatikanischen Konzil teilgenommen hat, mit seinem Buch „Gedanken eines Bischofs zu den heutigen kirchlichen Institutionen“ einen Denkanstoß zu neuen Wegen geben.
Seine Vorschläge zu Bischofsernennungen, Zölibat des Priesters und dem längst fälligen Platz der Frau innerhalb der Kirche sind für die gegenwärtigen Diskussionen auch in der europäi-schen Kirche brandaktuell.
Das Buch ist im Verlag „Neue Wege“ erschienen und unter edition.neue.wege@speed.at
sowie im Buchhandel auf Bestellung erhältlich.
Zum Autor:
Dom Clemente Isnard OSB, em. Bischof von Nova Friburgo, Rio de Janeiro. Teilnahme am II. Vatikanischen Konzil, Präsident der Liturgiekomission der Brasilianischen Bischofskon-ferenz, Vizepräsident der Brasilianischen und der Lateinamerikanischen Bischofskonferenz.
1964 von Papst Paul VI. in den „Rat zur Umsetzung der Konstitution über die heilige Litur-gie“ und in die „Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung“ berufen.
Inhaltsverzeichnis:
Die Bedeutung der Teilnahme des Volkes an den Bischofsernennungen
Der Einfluss des Nuntius bei den Bischofsernennungen
Der Zölibat der Priester
DieWeihe von Frauen
Bischöfe im Ruhestand
Konditionen: auf Anfrage
Plakate in A3 und A4 auf Wunsch!
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Bankverbindung:
Österreich: Raika Kirchberg/Wagram, BLZ 32002, Konto-Nr.: 109.603 UST-IdNr.: ATU 126 87 001
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